Veranstalterin des Echelon Festivals ist die Permanent Entertainment GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Reichenbachstraße 33, 80469 München (nachfolgend „Veranstalter“).
a) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) erlangen zwischen dem Käufer eines Tickets und dem Veranstalter und/oder dem Besucher und dem Veranstalter Gültigkeit. Durch den Erwerb eines Tickets schließt der Ticketkäufer und der Besucher (nachfolgend „Kunde“) mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag ab.
b) Jeder Kunde und Besucher erkennt die Rechte und Pflichten aus diesen AGB mit dem Ticketerwerb bzw. mit Betreten des Festivalgeländes an.
c) Das Echelon Festival findet auf einem ausgewiesenen Festivalgelände im Gemeindegebiet Bad Aibling statt. Das Festivalgelände umfasst das eigentliche Veranstaltungsgelände, das Campingareal und die Parkflächen.
a) Eine Ticket-Anfrage auf der Website enthält kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Das Angebot für den Vertragsschluss geht vom Kunden aus und erfolgt durch die Eingabe aller relevanten Daten in das Bestellformular und dessen elektronische Übermittlung an die jeweilige Vorverkaufsstelle (u.a. Eventbrite, Eventim und sonstige VVK-Stellen). Erst mit Übermittlung einer Bestätigung der Bestellung und Rechnungsstellung durch die VVK-Stelle kommt ein endgültiger Vertrag mit dem Kunden zustande.
b) Eine Bestellung ist nur für volljährige und vollumfänglich geschäftsfähige Kunden möglich.
c) Eine Rückgabe von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso besteht auch bei Onlinebestellungen kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
a) Die Weitergabe bzw. der Verkauf von Tickets und die damit verbundene Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten ist grundsätzlich zulässig, es sei denn:
aa) Gegen den Dritten besteht ein Hausverbot und dieser Umstand war dem Kunden bekannt bzw. hätte bekannt sein müssen.
bb) Das Ticket wird zu einem höheren Preis angeboten als der Nennpreis des Tickets.
cc) Es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.
dd) Es handelt sich um ein personalisiertes bzw. nicht übertragbares Ticket.
ee) Der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern, vermittelt oder über nicht autorisierte Marktplätze und Ticketweiterverkäufer im Internet (z.B. eBay) abgewickelt.
ff) Die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen.
b) Sollte der Veranstalter feststellen, dass der Kunde gegen eine oder mehrere der Regelungen unter a) verstoßen hat, kann der Veranstalter die entsprechenden Tickets sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Festivalgelände verweigern bzw. ihn des Geländes verweisen, einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Kunden gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen 4 a) die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu maximal 2.500,00 Euro fordern. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird durch den Veranstalter im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des Veranstalters wegen des Verstoßes anzurechnen. Der Veranstalter behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in der Zukunft zu verhindern.
c) Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.
a) Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Einlass auf das Veranstaltungsgelände und nur für eine Person. Ein Wiedereinlass nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist (mit Ausnahme eines Wochenendtickets) ausdrücklich ausgeschlossen.
b) Beim Zutritt zum Festivalgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch das Sicherheitspersonal vor Ort durchgeführt. Das Personal ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Veranstaltungsgeländes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
c) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelnen Besuchern den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
aa) Das Mitführen von verbotenen Gegenständen (gemäß Ziffer 6).
bb) Ein offensichtlicher stark durch Alkohol oder Betäubungsmittel berauschter Zustand des Besuchers.
cc) Eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers.
dd) Eine Verletzung bzw. bewusste Umgehung von jugendschützenden Vorschriften durch den Besucher selbst oder Begleitpersonen.
d) Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
e) Vor den Außenbühnen des Veranstaltungsgeländes ist ausreichend Platz für alle Festivalbesucher. Der Zugang zu den Bühnen, VIP-Bereichen, Zelten und Indoor-Bühnen ist begrenzt und bereits aufgrund behördlicher Vorgaben limitiert. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zugang zu diesen Bereichen bei Erreichen der Kapazitätsgrenze ganz oder teilweise, kurzfristig oder dauerhaft zu sperren. Bei Verlassen dieser Bereiche innerhalb des Veranstaltungsgeländes besteht zudem kein Recht auf Wiedereinlass. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.
a) Auf dem gesamten Festivalgelände und dem Campingplatz ist das Mitführen von Glasflaschen jeglicher Art, sonstigen Glasbehältern, Tieren, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Drohnen (sowie deren Fernsteuerung über dem Gelände), Vuvuzelas, Megaphonen, kommerziellen, politischen oder religiösen Gegenständen jeglicher Art, einschließlich Bannern, Schildern, Symbolen oder Flugblättern sowie gefährlichen Gegenständen jeglicher Art verboten.
b) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände auszusprechen.
c) Der Veranstalter ist zudem berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
a) Das Hausrecht wird vom Veranstalter oder durch dessen Personal (einschließlich der eingesetzten Sicherheitsdienste) ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gelten die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Besuchern ist es hierbei u.a. untersagt, auf dem Festivalgelände:
aa) Verbotene Gegenstände mitzuführen,
bb) Körperliche Gewalt gegen andere Besucher, das Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
cc) Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
dd) Außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
ee) Bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu beschädigen, bemalen, besprühen oder zu beschmutzen,
ff) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerbsmäßig Handel zu treiben, Werbemaßnahmen oder Marketingaktionen durchzuführen,
gg) Bereiche und Räume zu betreten, die für die allgemeinen Besucher nicht freigegeben sind, bzw. auf Bühnen, Zelte, Traversen o.Ä. zu klettern.
b) Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen mittels Smartphones oder Digitalkameras (keine Profiausrüstung) für den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Jede darüber hinausgehende Herstellung von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters ist untersagt.
c) Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln verstoßen, können durch den Veranstalter bzw. dessen Personal vom Festivalgelände verwiesen und ihnen gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen werden.
d) Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verliert das Ticket oder das Festivalbändchen seine Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
a) Wird das Echelon Festival vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr.
b) Das Echelon Festival wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder des Personals befürchten lassen, wird das Festival sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des bereits laufenden Festivals aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
c) Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer Verschiebung oder Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
d) Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Besucher hierfür keine Haftung.
e) Das Ticket berechtigt zum einmaligen Besuch des Festivalgeländes. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Auftritten bzw. Konzerten einzelner Künstler, auch sogenannter Headliner, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange die Abweichungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des Festivals gewahrt bleibt.
f) Verspätungen und Änderungen einzelner Programmpunkte sind möglich. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich online auf der Veranstaltungshomepage oder in der Festival-App bekanntgeben.
a) Dem Besucher ist bewusst, dass beim Echelon Festival, insbesondere vor den Bühnen, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter ist bestrebt, durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte sicherzustellen, dass der Besucher durch den Schallpegel keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen.
b) Der Aufenthaltsort vor bzw. auf den jeweiligen Bühnen sowie die Aufenthaltsdauer sind durch den Besucher an die jeweils individuellen Hörgewohnheiten und die damit verbundene Zuträglichkeit anzupassen.
a) Für jede Veranstaltung gelten die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
b) Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren, haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
c) Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.
a) Der Veranstalter haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung des Veranstalters auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
b) Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer vom Veranstalter übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein vom Veranstalter übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.
c) Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
d) Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien, einschließlich Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern, sowie zur Bewerbung des Festivals, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu den vorgenannten Zwecken auf Dritte übertragen werden.
Siehe Reiter Datenschutz unter www.echelon-festival.de
a) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
b) Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
c) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Eine solche Regelung, die dem beabsichtigten Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, soll an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung treten. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.
d) Es wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Am Einlass werden 15 Euro Müllpfand erhoben.
5 Euro dieses Betrags werden bei Abgabe eines vollen Müllsacks rückerstattet.
10 Euro werden als Unkostenbeitrag zur Renaturierung und für Aufräumarbeiten des Campingplatzes berechnet.
Anmeldebestätigung / Abmeldung: Um die Newsletteranmeldung abzuschliessen, erhältst du eine Email mit einem Bestätigungslink. Du kannst den Newsletter jederzeit über den Abmeldelink am Ende jedes Newsletters abbestellen. Bei Fragen oder Problemen schicke uns einfach eine E-Mail an news@echelon-festival.de.
Erlebe die Forbidden Grounds des Echelon Festivals 2025 mit über 100 Top-Acts und atemberaubender Alpenkulisse neben den ikonischen Radomen. Unvergessliche Momente und einzigartiges Echelon-Feeling erwarten dich!
© 2024 Echelon Festival
Wir verwenden Cookies, um Informationen zu speichern und das Surferlebnis sowie personalisierte Werbung zu verbessern. Durch Ihre Zustimmung verarbeiten wir Daten wie Surfverhalten oder IDs. Ohne Einwilligung könnten einige Funktionen eingeschränkt sein.